Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln den Zugang zur und die Nutzung der Website www.deyenergie.com sowie alle damit verbundenen Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen und Leistungen der Enerlogic Advisory Kft. („Enerlogic“, „wir“, „uns“, „unser“). Mit der Aufgabe einer Bestellung, der Annahme eines Angebots oder der Nutzung unserer Leistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
1) Unternehmensangaben
Enerlogic Advisory Kft.
Sitz: 2800 Tatabánya, Szent Borbála út 29. A. ép. Fsz. 1. ajtó, Komitat Komárom-Esztergom, Ungarn
Steuer-/USt-IdNr.: 32906077-2-11 / HU32906077 | Handelsregisternr.: 11-09-031811
Website: www.deyenergie.com
E-Mail: info@deyenergie.com
2) Geltungsbereich & Vertragsparteien
Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Enerlogic und seinen Vertragspartnern (jeweils „Kunde“), einschließlich Angebote/Kostenvoranschläge, Warenverkäufe, Werk-/Dienstleistungen und sonstige Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gehen diese Bedingungen abweichenden Kundenbedingungen vor. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, wenn Enerlogic ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3) Angebote, Kostenvoranschläge & Vertragsschluss
- Unverbindliche Angebote: Unsere Angebote und Kostenvoranschläge—mündlich oder schriftlich—sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
- Bestellung & Annahme: Ein unterzeichnet zurückgesandter Kostenvoranschlag oder eine Kundenbestellung stellt ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Enerlogic innerhalb angemessener Zeit eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt oder die vereinbarte Lieferung/Leistung mit Zustimmung des Kunden erbringt.
- Auftragsbestätigung maßgeblich: Die schriftliche Auftragsbestätigung (einschließlich dieser Bedingungen) enthält die vollständige Vereinbarung über Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung/Leistung.
- Änderungen in Schriftform: Zusätze oder Änderungen (auch zu dieser Klausel) bedürfen der Schriftform; Fax oder E-Mail mit Lesebestätigung genügen.
- Produktangaben: Angaben zu Lieferterminen, Abmessungen, technischen Daten, Zeichnungen und Abbildungen sind annähernd, sofern keine genaue Übereinstimmung für den Vertragszweck ausdrücklich verlangt wird. Handelsübliche oder technisch notwendige Abweichungen sowie die Verwendung gleichwertiger Bauteile sind zulässig, soweit sie den vereinbarten Gebrauch nicht beeinträchtigen.
- Garantien: Jede Zusicherung von Eigenschaften oder Haltbarkeit bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4) Preise, Zuschläge & Anpassungen
- Währung & Lieferparität: Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, gelten die Preise in EUR, EXW Budapest (EU-zollabgefertigt), einschließlich Verpackung; Nebenkosten und die am Liefertag gültige Mehrwertsteuer werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Mindermengenzuschlag: Enerlogic kann für Bestellungen bis zu einem Netto-Bestellwert von EUR 500 einen Pauschalzuschlag von EUR 15 berechnen.
- Bearbeitungs-/Kommissionsgebühr: Für Bestellungen bis netto EUR 100 fällt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5 an; für Bestellungen über EUR 100 eine Gebühr von EUR 15. Kein Zuschlag bei „Direktlieferungen“.
- Änderung der Listenpreise: Beruhen die Preise auf den Listenpreisen von Enerlogic und erfolgt die Lieferung mehr als 2 Monate nach Vertragsschluss, gelten die zum Liefertermin gültigen Listenpreise (abzüglich eines vereinbarten Rabatts). Nach Ablauf von 2 Monaten sind Preisanpassungen zur Abbildung von Kostenfaktoren (z. B. Lieferantenpreise, Material-/Energiekosten) zulässig.
- Kostenverschiebungen durch höhere Gewalt: Umstände außerhalb unserer Kontrolle (z. B. Wechselkursänderungen, Krieg, Epidemien) sowie Änderungen der Lieferantenpreise berechtigen Enerlogic, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
5) Zahlungsbedingungen
- Vorauszahlung: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung im Voraus fällig.
- Zahlungsmittel: Wechsel und Schecks gelten erst nach Gutschrift als Zahlung; Diskontierungs- und Nebenkosten trägt der Kunde.
- Verrechnung von Zahlungen: Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet—auch wenn der Kunde etwas anderes bestimmt.
- Aufrechnung/Zurückbehaltung: Nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
- Zahlungsverzug: Bei Verzug gelten Verzugszinsen von 8% unbeschadet weiterer Ansprüche; maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei Enerlogic.
- Verschlechterung der Kreditwürdigkeit: Treten nach Vertragsschluss Umstände ein, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich verschlechtern und die Bezahlung offener Forderungen gefährden, kann Enerlogic die Leistung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit erbringen.
6) Lieferung, Lieferzeiten & Verzögerungen
- Werkslieferung: Die Lieferung erfolgt ab Werk (Hersteller).
- Lieferzeiten: Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich fest vereinbart. Die Lieferzeit beginnt frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung und erst, nachdem alle technischen und finanziellen Voraussetzungen geklärt sind.
- Rechte des Kunden: Wird ein fest vereinbarter Liefertermin erheblich überschritten, muss der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist setzen. Bleibt die Lieferung weiterhin aus, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten; Schadensersatz wegen Verzögerung ist gemäß Abschnitt 9 begrenzt.
- Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren Hindernissen (z. B. Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Personal- oder Transportknappheit, behördliche Maßnahmen, auch bei Lieferanten/Unterlieferanten) kann Enerlogic die Liefer-/Leistungsfrist angemessen verlängern oder vom nicht erfüllten Teil zurücktreten.
- Längerfristige Hindernisse: Dauert das Hindernis länger als 3 Monate, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Frist vom nicht erfüllten Teil zurücktreten; bereits gezahlte Beträge für den nicht erfüllten Teil werden erstattet.
- Abruf & Abnahme: Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem bestätigten Termin ab oder ruft Mengen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Verfügbarkeit ab, kann Enerlogic nach Ablauf einer Nachfrist die Ware anderweitig verwerten und den Termin verschieben, die Ware einlagern und 0,5% des Bestellwerts pro angefangener Woche berechnen, oder die Bestellung ganz oder teilweise stornieren und eine Stornogebühr von 10% berechnen.
- Nicht vorrätige oder Sonderartikel: Eine Rücknahme bedarf der Zustimmung des Lieferanten und einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 25% zuzüglich Transportkosten.
- Wiederholte Terminverschiebungen: Ab der zweiten vom Kunden verursachten Verschiebung eines bestätigten Termins kann Enerlogic jeweils eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 berechnen. Erreicht die Verschiebung mindestens 28 Kalendertage, kann Enerlogic die oben beschriebenen Maßnahmen zur Einlagerung/Stornierung anwenden.
7) Erfüllungsort, Versand & Gefahrenübergang
- Erfüllungsort: Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen Budaörs, Ungarn, oder Maribor, Slowenien.
- Versandart & Verpackung: Wird von Enerlogic nach billigem Ermessen bestimmt.
- Gefahrenübergang: Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den mit dem Versand beauftragten Frachtführer/Spediteur/sonstigen Dritten über (maßgeblich ist der Beginn der Verladung), einschließlich Teillieferungen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft der Ware und entsprechender Mitteilung über.
- Versicherung: Die Sendung wird gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.
- Abnahme von Installationen: Soweit eine Abnahme erforderlich ist, gilt diese als erfolgt, wenn (i) Lieferung und—soweit vereinbart—Installation abgeschlossen sind, (ii) Enerlogic den Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion benachrichtigt, (iii) seit Lieferung/Installation 12 Werktage vergangen sind (bzw. 6 Werktage, wenn die Ware bereits in Betrieb genommen wurde), und (iv) die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert wird, der die Nutzung unmöglich macht oder erheblich beeinträchtigt und der Enerlogic angezeigt wurde.
- Compliance (Österreich): Für in Österreich von Enerlogic erworbene Waren übernimmt der Kunde sämtliche Entsorgungskosten und verpflichtet sich, die einschlägigen Pflichten nach §10 Abs. 3 EAG-VO (WEEE) und §15 Abs. 2 Batterieverordnung an Endnutzer weiterzugeben.
8) Prüfung, Mängelanzeigen & Gewährleistung
- Unverzügliche Prüfung: Bei Lieferung muss der Kunde (oder ein von ihm benannter Dritter) die Ware unverzüglich prüfen und etwaige Beanstandungen auf dem Lieferschein vermerken. Auch geringfügige Verpackungs- oder Produktschäden sind schriftlich zu dokumentieren (z. B. „Ware beschädigt erhalten“). Eine detaillierte Reklamation mit Fotos und Beschreibung muss Enerlogic innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung erreichen; spätere Ansprüche werden von Spediteuren/Versicherern abgelehnt.
- Rücksendung zur Überprüfung: Auf Anforderung ist die Ware frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigten Ansprüchen erstattet Enerlogic die günstigste Rückfracht (keine Erstattung, wenn (1) sich die Ware außerhalb des vorgesehenen Einsatzorts befindet oder (2) sich die Ware außerhalb Europas befindet).
- Abhilfe: Bei rechtzeitig angezeigten, berechtigten Mängeln wird Enerlogic nach eigener Wahl vor Ort/im Werk reparieren oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom betroffenen Teil zurücktreten.
- Ausschlüsse: Keine Gewährleistung, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung Reparaturen/Änderungen vornehmen, die Nacherfüllung erschweren, entgegen den Anweisungen vorgehen, oder wenn Mängel auf unsachgemäße Handhabung oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Mehrkosten durch Änderungen trägt der Kunde. Befindet sich die Ware außerhalb Europas, trägt Enerlogic keine Transportkosten.
- Gebrauchte Ware: Wird sie aufgrund gesonderter Vereinbarung geliefert, erfolgt der Verkauf ohne Sachmängelgewährleistung.
- Herstellergarantie: Für alle von Enerlogic verkauften Waren gilt die Herstellergarantie gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers. Bei Garantieansprüchen ist auch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Hersteller Deye möglich:
Germany Service Center
Deye Neue Energie GmbH, Nordostpark 98-102, 90411 Nuernberg
Tel.: +49-911-24033298, +49-911-24064049
E-mail: servicede@deye.com.cn
9) Haftung
Die Haftung von Enerlogic—unabhängig vom Rechtsgrund (einschließlich Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung)—ist wie folgt begrenzt:
- Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
- In diesen Fällen ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, für diese Vertragsart typischen Schäden begrenzt; mittelbare oder Folgeschäden sind nur insoweit ersatzfähig, als sie für den vorgesehenen Verwendungszweck typischerweise vorhersehbar sind.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Kostenlose technische Informationen oder Beratungen außerhalb unserer vertraglichen Pflichten erfolgen ohne Haftung.
- Ausnahmen: Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach zwingendem Produkthaftungsrecht.
10) Eigentumsvorbehalt
- Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an allen gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen bei Enerlogic.
- Verwahrung & Standort: Der Kunde hat die Vorbehaltsware kostenfrei getrennt zu lagern und uns auf Verlangen über Einbau bzw. Standort zu informieren.
- Zulässige Verfügung: Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten (keine Verpfändung/Sicherungsübereignung), sofern er sich nicht in Verzug oder Insolvenz befindet.
- Verarbeitung/Verbindung: Die Verarbeitung erfolgt für Enerlogic als Hersteller. Der Kunde erwirbt Allein- oder—bei Verwendung von Material Dritter oder höherem Wert—anteiliges Miteigentum; andernfalls tritt er das zukünftige Eigentum (bzw. den Anteil) sicherungshalber an Enerlogic ab. Wird die Ware mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache untrennbar verbunden oder vermischt, tritt der Kunde einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache an Enerlogic ab.
- Vorausabtretung von Forderungen: Der Kunde tritt Enerlogic hiermit sicherungshalber die Forderungen gegen seine Abnehmer aus Weiterverkauf oder sonstigem Ersatz der Vorbehaltsware ab (einschließlich Versicherungs- oder Schadensersatzansprüche bei Verlust/Zerstörung). Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt; Enerlogic kann den Schuldner jederzeit benachrichtigen.
- Zugriff Dritter: Der Kunde muss auf das Eigentum von Enerlogic hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Können Dritte die Kosten nicht erstatten, haftet der Kunde.
- Freigabe: Enerlogic gibt Sicherheiten nach eigenem Ermessen frei, soweit ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
- Vertragsverletzung: Bei wesentlicher Vertragsverletzung (z. B. Zahlungsverzug) kann Enerlogic die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder die Abtretung von Herausgabeansprüchen gegen Dritte verlangen. Eine solche Rücknahme oder Verpfändung stellt keinen Rücktritt dar.
11) Rückgaben, Gutschriften & Stornierungen
11.1 Rückgaberichtlinie
- Rückgaben sind eine ausnahmsweise gewährte Kulanzmaßnahme und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Enerlogic.
- Nur von Enerlogic gelieferte und in Rechnung gestellte Waren in Originalverpackung und wiederverkäuflichem Zustand sind rückgabefähig.
- Rückgaben sind ausgeschlossen, wenn (i) der Nettowert < EUR 100 ist, (ii) die Ware nicht direkt von Enerlogic erworben wurde, (iii) die Lieferung > 3 Monate zurückliegt, (iv) es sich um nicht verkäufliche/individuell angefertigte/veränderte Artikel handelt, oder (v) Artikel ausdrücklich als nicht rückgabefähig gekennzeichnet wurden.
- Vor der Rücksendung ist eine Genehmigung unter info@deyenergie.com unter Angabe von Artikelnummer, Menge, Lieferschein- und Rechnungsnummer einzuholen. Bei Genehmigung muss die Rücksendung innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Zustimmung eingehen; andernfalls verweigern wir die Annahme und senden die Ware auf Ihr Risiko und Ihre Kosten zurück.
- Unbezahlte/nicht genehmigte Rücksendungen werden zurückgewiesen und auf Risiko/Kosten des Kunden zurückgesandt.
- Gutschriften: Rückgaben werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Nettowerts gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet; Barerstattungen erfolgen nicht. Beanstandungen zu Gutschriften werden nur für den laufenden und den vorherigen Monat berücksichtigt.
11.2 Auftragsstornierungen (nach Bestätigung)
| Zeitpunkt | Gebühr |
|---|---|
| ≥ 4 Wochen vor bestätigtem Liefertermin | Verlust der Anzahlung |
| Innerhalb von 4 Wochen vor Lieferung | 20% des Warenwerts |
| Innerhalb von 2 Wochen vor Lieferung | 30% des Warenwerts |
| Nach Lieferung/Rückgabe der gelieferten Ware | 50% des Warenwerts |
Individual-/Sonderbestellungen: Eine Stornierung ist ausgeschlossen, wenn die Ware individuell gefertigt, nicht Teil unseres Standardsortiments oder eigens für Sie beschafft wurde.
12) Höhere Gewalt
Umstände außerhalb der Kontrolle von Enerlogic (einschließlich Lieferantenverzögerungen, Streik, Aussperrung, Grenzschließungen oder ähnliche Umstände) berechtigen Enerlogic, offene Verpflichtungen zu stornieren oder Fristen um die Dauer des Hindernisses zu verlängern.
13) Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für diese Bedingungen gilt ungarisches Recht. Die Parteien unterwerfen sich für Transaktionen, die diesen Bedingungen unterliegen, der ungarischen Gerichtsbarkeit, unbeschadet zwingender verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften (soweit anwendbar).
14) Sprache & Salvatorische Klausel
Bei Abweichungen zwischen mehrsprachigen Fassungen ist die ungarische Fassung maßgeblich. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; Lücken werden durch das anwendbare Recht gefüllt.
15) Hinweis zur Datenverarbeitung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Enerlogic die aus der Vertragsbeziehung resultierenden Daten zur Auftragsabwicklung speichern und verarbeiten und, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, an Dritte (z. B. Logistik, Buchhaltung) weitergeben darf. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
16) Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden bekannt gegeben (z. B. Banner/E-Mail). Bestellungen oder die fortgesetzte Nutzung nach dem Inkrafttreten gelten als Annahme der aktualisierten Bedingungen.
17) Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen? Kontaktieren Sie uns unter info@deyenergie.com.
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